Abgrabungsgenehmigung; Beantragung
Abgrabungen (einschließlich der Aufschüttungen, die unmittelbare Folge von Abgrabungen sind) bedürfen einer Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz.
Description
Für Abgrabungen und Aufschüttungen, die unmittelbare Folge von Abgrabungen sind, ist grundsätzlich eine Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz erforderlich. Genehmigungsfrei sind Abgrabungen mit einer Grundfläche bis zu 500 m² und einer Tiefe bis zu 2 m. Aufschüttungen, die nicht unmittelbare Folge von Abgrabungen sind, fallen dagegen in den Anwendungsbereich der Bayerischen Bauordnung.
Die Abgrabungsgenehmigung erteilt die Kreisverwaltungsbehörde. Der Antrag auf Abgrabungsgenehmigung ist unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars, das im Buchhandel erhältlich bzw. im Internet abrufbar ist, zu stellen. Er ist bei der Gemeinde dreifach einzureichen, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Bauantrag; Einreichung" unter "Verwandte Themen".
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Abgrabungsgenehmigung [File format: pdf]
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- Form, Bavaria-wide: Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags [File format: pdf]
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related issues
Status: 14.02.2021
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