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Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

33 Baurecht (Bauleitplanung, Bauordnung und Denkmalpflege)

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