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Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

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Ergänzung: Gemeinde Rattenberg

Für Sie zuständig

Gemeinde Rattenberg

Gemeinde Rattenberg

Hausanschrift

Dorfplatz 15
94371 Rattenberg

Postanschrift

Dorfplatz 15

94371 Rattenberg

Telefon

+49 9963 9410-0

Leistungsdetails

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand: 04.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration