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Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren - BayernPortal

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Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Beschreibung

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Rimbach)

  • Online-Verfahren, lokal begrenzt: Wasserzählerkarte online

    Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

Rechtsgrundlagen

  • Rechtsgrundlagen, bayernweit: Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

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Stand: 25.11.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Für Sie zuständig

 
 

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