Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.
Description
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Online transactions
Regional supplement (Responsible for editing: Gemeinde Kümmersbruck)
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Online transactions, locally limited:
Wasserzählerablesung
Sie können während des Ablesezentraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Remedy
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Related issues
Status: 24.08.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Responsible for you
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Gemeinde Kümmersbruck
Phone
+49 (0)9621 708-0
Fax
+49 (0)9621 708-40
Website
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.