Sprungmarken

Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren - BayernPortal

Servicenavigation
A A A

BayernID

Ihr digitales Bürgerkonto

Zur BayernID
Position in der Bayernkarte

 

Vor Ort

Wählen Sie Ihren Ort aus

Platzsparendere Anzeige der "Vor Ort"-Auswahl

Wählen Sie Ihren Ort aus

Position in der Bayernkarte

 

Vor Ort

Wählen Sie Ihren Ort aus

Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Beschreibung

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlagen

  • Rechtsgrundlagen, bayernweit: Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Verwandte Themen

Stand: 25.11.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.

 
 

Dieses Video ist auf der Videoplattform YouTube veröffentlicht. Beim Einblenden des Videos wird Ihre IP-Adresse an YouTube übermittelt.

Wenn Sie das Video ansehen möchten, klicken Sie auf Video einblenden.

Wenn Sie möchten, dass YouTube-Videos im BayernPortal künftig automatisch eingeblendet bzw. geladen werden, klicken Sie auf Videos immer einblenden.

Mehr Informationen und eine Möglichkeit das automatische Einblenden / Laden der YouTube-Videos im BayernPortal zu deaktivieren, finden Sie unter Datenschutz.