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Waldbrandüberwachung; Organisation der Luftbeobachtung

Im Rahmen der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung ordnet die zuständige Regierung im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei sehr hoher Waldbrandgefahr (in Ausnahmefällen auch bei hoher) die Luftbeobachtung an.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung

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