Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs
Wenn Sie einen graphischen Nachweis eines Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Flurkarte erhalten. Wenn Sie einen beschreibenden Nachweis eines Grundstücks inkl. Eigentümerangaben benötigen, können Sie einen Flurstücks- und Eigentümernachweis erhalten.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form. Der Flurstücks- und Eigentümernachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen.
Den Flurstücks- und Eigentümernachweis benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.).
Verfahrensablauf
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Online-Verfahren
-
Online-Verfahren, bayernweit:
Flurkartenauszug online bestellen
Über GeodatenOnline haben Sie die Möglichkeit eine Flurkarte online zu bestellen und sofort downzuloaden.
Formulare
-
Formular, bayernweit:
Antrag auf Katasterauszüge (Empfänger: Vermessungsamt) [Dateiformat: pdf]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
- Flurkarte:
- bis einschließlich DIN A3: 15,00 EUR
- bis einschließlich DIN A1: 36,00 EUR
- Flurstücks- und Eigentümernachweis: 8,00 EUR
Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) in der zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung gültigen Fassung.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 11 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm)
Weiterführende Links
- GEODATENONLINE - WMS ALKIS-Flurkarte (bayern.de)
- Testdaten
-
GeodatenOnline
Mit GeodatenOnline können Sie Produkte der Bayerischen Vermessungsverwaltung direkt im Internet bestellen und herunterladen, z. B. Flurkartenausschnitte im Präsentationsformat zur Beurkundung von Grundstücksgeschäften.
- ALKIS® in Bayern
Verwandte Themen
Stand: 07.02.2022
Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Für Sie zuständig
-
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mühldorf a.Inn
Telefon
+49 8631 169-0
Telefax
+49 8631 169-150
Sicheres Kontaktformular
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.