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Berufskrankheit; Anzeige bei Verdacht

Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G3 – Gewerbeärztlicher Dienst

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