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Berufskrankheit; Anzeige bei Verdacht

Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.

Regierung von Oberfranken

Dezernat 3 - Gewerbeärztlicher Dienst, medizinischer Arbeitsschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
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Fr
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