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Wohnungssuchende brauchen aus unterschiedlichen Gründen oft eine Unterstützung, um auf dem Wohnungsmarkt eine angemessene Wohnung zu erhalten.
Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden können diese Wohnungssuchenden beraten und ggf. auch dabei unterstützen, eine geförderte Wohnung zu erhalten oder eine von einer Wohnungsbaugesellschaft oder einem Privatvermieter angebotene Wohnung vermittelt zu bekommen.
Informationen zum Wohnberechtigungsschein oder zu Sozialmietwohnungen finden Sie unter "Verwandte Themen".
Wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Wohnung in Aussicht haben oder Sie bereits auf Grund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen Ihre Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben.
Der Vermieter einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung unterliegt bestimmten Pflichten, etwa darf er diese nur Wohnungssuchenden überlassen, die von der zuständigen Stelle benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.