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Asylbewerber; Beantragung einer Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche durch den Bezirk

Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer, die der Bezirk in eigener Zuständigkeit den örtlichen Jugendhilfeträgern erstattet hat, werden auf Antrag von der zuständigen Regierung erstattet.

Ansprechpartner - Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 14.2 - Unterbringung und Verteilung von Flüchtlingen, Integration

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