Emergency and victim support - Financial distress
Jeder kann plötzlich in eine finanzielle Notsituation geraten. Die Gründe dafür sind vielfältig. Betroffene können dann Hilfe und professionelle Beratung erhalten.
Procedures
Number of listed procedures: 21
- Auslandsaufenthalt; Informationen zur Sozialhilfe
- Beratungshilfe; Beantragung
- Bestattungskosten; Informationen zur Sozialhilfe
- Erholungsaufenthalt in Familienferienstätte; Beantragung einer Förderung
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Familien in Not; Beantragung von Hilfen
Familien, insbesondere kinderreiche Familien sowie allein erziehende Elternteile, die unverschuldet in eine Existenz bedrohende Notlage geraten sind (z. B. durch Krankheit, Tod eines Familienangehörigen, Arbeitslosigkeit usw.), können als Hilfe zur Selbsthilfe Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ erhalten.
- Grundsicherung für Arbeitsuchende; Beantragung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Insolvenzberatung; Informationen
- Insolvenzgeld; Beantragung
- Krankheit; Informationen über Leistungen der Sozialhilfe
- Kredite und Bürgschaften; Informationen für schwerbehinderte Menschen und Kriegsbeschädigte
- Lebensgrundlage, Aufbau oder Sicherung der
- Lebensunterhalt; Informationen über Hilfen
- Pflege; Informationen zur Hilfe
- Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe; Beantragung
- Rundfunk- und Fernsehgebühren; Beantragung einer Befreiung
- Schuldnerberatung; Informationen
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Schwangere in Not; Beantragung von Hilfen
Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ hilft schwangeren Frauen und Müttern mit Kleinkindern, die sich in einer Notlage befinden.
- Sozialhilfe; Informationen
- Sozialleistungen; Beantragung
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Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung; Beantragung
Das seit dem 1. Januar 1999 geltende Insolvenzrecht sieht für Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ein eigenes Verbraucherinsolvenzverfahren vor, das unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Restschuldbefreiung führen kann. Letztere kann aufgrund der Reform der Verbraucherentschuldung in ab dem 1. Juli 2014 beantragten Insolvenzverfahren unter Umständen nach bereits drei bzw. fünf Jahren statt wie bislang nach sechs Jahren erteilt werden.
- Verbraucherinsolvenzverfahren; Informationen