Building - Purchasing land
Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bestmöglich darüber informieren (z. B. im Grundbuch). Weitere wichtige Themen drehen sich um Vermessung, Bodenrichtwerte, Grundsteuer usw..
Procedures
Number of listed procedures: 13
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Baugebiet; Erschließung
Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.
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Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
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Bodenrichtwerte; Auskunft
Bodenrichtwerte werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten alle zwei Jahre ermittelt. Sie sind zu veröffentlichen und jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben.
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Erschließungsbeiträge; Erhebung
Aufgrund von Verträgen und Erschließungsbeitragsbescheiden können sich Zahlungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben.
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Grundbuch; Abschrift und Ausdruck
Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch und der Grundakte.
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Grundbuch; Beantragung der Löschung von Nießbrauch, Wohnungsrecht und Rückauflassungsvormerkungen
Rechte auf Lebzeit erlöschen mit dem Tod des Berechtigten und können auf Antrag des Grundstückseigentümers gelöscht werden.
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Grundbuch; Einsicht
Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse hierzu darlegt.
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Grundsteuer; Festsetzung durch die Gemeinde
Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
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Grundsteuer; Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt
Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Das zuständige Finanzamt stellt den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag fest.
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Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Gutachterausschüsse bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten führen Kaufpreissammlungen.
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Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten
Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.
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Vermessung; Beantragung einer Teilungsvermessung oder Flurstückszusammenlegung
Bei einer Teilungsvermessung werden neue Flurstücksgrenzen festgelegt. Bei einer Flurstückszusammenlegung (Verschmelzung) werden unmittelbar aneinandergrenzende Grundstücke oder Flurstücke unter Wegfall betroffener Flurstücksgrenzen zusammengelegt. Sie werden aufgrund eines Vermessungsantrags durchgeführt.