Trade inspection - Verbraucherschutz
Von Einrichtungen, Produkten oder Lebensmitteln können auch gesundheitliche Gefahren ausgehen. Diese aufzudecken und damit die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, ist Aufgabe des Verbraucherschutzes.
Procedures
Number of listed procedures: 30
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Arzneimittel; Überwachung des Einzelhandels
Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden.
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Betäubungsmittel; Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Der Betäubungsmittelverkehr in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und verschiedenen anderen Einrichtungen wird von den Gesundheitsämtern überwacht.
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Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben
Bei Händlern, Herstellern und Landwirten Futtermittelproben entnommen.
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Futtermittelüberwachung; Informationen
Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.
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Gentechnik; Genehmigung und Überwachung
Gentechnik umfasst molekularbiologische Methoden zur gezielten Veränderung des Erbgutes. Der Umgang mit der Gentechnik wird durch das Gentechnikgesetz festgelegt. Für den Vollzug des Gentechnikgesetzes sind in Bayern die Regierungen von Unterfranken (für Nordbayern) und Oberbayern (für Südbayern) zuständig.
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Hygieneüberwachung in Betrieben; Durchführung von Kontrolluntersuchungen
Durch regelmäßige bzw. außerplanmäßige Kontrolluntersuchungen wird sichergestellt, dass die hygienischen Anforderungen in Betrieben, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft, z. B. Fleisch- oder Geflügelfleischverarbeitung, Milch-, Eier- und Fischverarbeitung zu tun haben, erfüllt sind.
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Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung bei Umgang mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Fleisch-, Geflügelfleisch- und Milchbetriebe sowie andere Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, benötigen grundsätzlich eine EU-Zulassung. Mit der Zulassung wird der Betriebsstätte auch die erforderliche Zulassungsnummer erteilt.
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Lebensmittelhygiene; Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung eines Eigenkontrollsystems nach dem HACCP-Konzept
Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, hat durch betriebseigene Kontrollen die kritischen Punkte im Prozessablauf festzustellen und zu gewährleisten, dass angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft werden. Dies erfolgt durch ein geeignetes Eigenkontrollsystem, das der Überwachung durch die amtliche Lebensmittelüberwachung unterliegt.
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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Die Gesundheitsämter und die von diesen beauftragten Ärzte belehren das Lebensmittelpersonal vor erstmaligem Tätigkeitsbeginn in infektionshygienischer Hinsicht. Sie benötigen eine Bescheinigung, dass Sie an einer Belehrung teilgenommen haben. Für die Belehrung müssen Sie einen Termin vereinbaren.
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Lebensmittelrecht; Informationen über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften kann im Wege von Gebots- und Verbotsverfügungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erreicht werden oder durch die Verhängung von Bußgeldern und Strafen.
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Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Kontrollen im Einzel- und Großhandel und Gaststätten
Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen etc. werden regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auch Warenproben gezogen und untersucht.
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Lebensmittelüberwachung; Kontrolle von Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.
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Messgeräte; Anzeige der Verwendung
Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese dem zuständigen Eichamt spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.
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Messgeräte; Beantragung einer Kalibrierung
Bei der Kalibrierung wird bei vorgegebenen Bedingungen der Zusammenhang zwischen dem Messwert der Ausgangsgröße und dem zugehörigen Wert der Eingangsgröße ermittelt. Es erfolgt ein Vergleich mit einer Referenz gleicher Einheit.
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Rindfleischetikettierung; Überwachung
Mit der Etikettierung von Rindfleisch wurde ein System der Herkunftssicherung für Rindfleisch geschaffen, das zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkennzeichnung gilt. Die Herkunft von Rindfleisch wird transparent gemacht und somit ein hohes Schutzniveau der öffentlichen Gesundheit erhalten.
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Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Durchführung
Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung handelt es sich um amtliche Untersuchungen, in deren Rahmen die Einhaltung lebensmittel-, futtermittel-, tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert wird. Neben der eigentlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden weitere Untersuchungen hinsichtlich spezifischer Gefahren wie Trichinose oder BSE durchgeführt. Durch die Untersuchungen soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.
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Stofflicher Verbraucherschutz; Marktüberwachung
Unter stofflichem Verbraucherschutz bzw. Marktüberwachung wird primär die Überwachung des Inverkehrbringens von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen bei Herstellern, Einführern und Verwendern sowie im Groß- und Einzelhandel verstanden. Die Bayerische Gewerbeaufsicht schützt damit die Verbraucher, die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt.
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Technischer Verbraucherschutz; Anzeige und Registrierung von Medizinprodukten sowie von Herstellern, Bevollmächtigen und Importeuren
Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure (Einführer) von aktiven Medizinprodukten müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit und das jeweilige Produkt bei der zuständigen Behörde anzeigen.
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Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung
Auftrag der Gewerbeaufsicht bei den Regierungen ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen insbesondere Spielzeug, persönliche Schutzausrüstungen, Gerätschaften für Heim und Freizeit, Sportgeräte, Maschinen, Gasverbrauchseinrichtungen, aktive (von einer Energiequelle) abhängende Medizinprodukte und vieles mehr.
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Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung aktiver Medizinprodukte
Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem aktive (von einer Energiequelle abhängende) Medizinprodukte.
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Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte
Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem ortsbewegliche Druckgeräte.
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Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe
Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, z. B. Feuerwerksartikel.
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Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe
Die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, kann Auswirkungen auf die Qualität der gewonnenen Lebensmittel haben.
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Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes
Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung. Weiterhin überwachen sie z.B. den Verkehr mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken.
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Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
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Trinkwasserversorgungsanlagen und Bäder; Hygieneüberwachung
Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Trinkwasserversorgungsanlagen und Bäder in hygienischer Hinsicht.
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Umwelteinwirkungen; Beobachtung, Beurteilung und Bewertung
Menschliche Gesundheit hängt entscheidend von einem breiten Spektrum unterschiedlichster Umweltfaktoren ab. Um den gegenwärtigen und zukünftigen Generationen das für jedermann erstrebenswerte Ziel "in Gesundheit alt werden" ermöglichen zu können, ist eine gesunde Umwelt Grundvoraussetzung.
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Verbraucherinformationen; Beantragung einer Auskunft
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt den Bürgern einen Anspruch auf Information in wichtigen Verbraucherfragen.
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Weinrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Bei Erzeugnissen des Weinrechts, die vorgeschriebene Mindest- oder Höchstwerte oder Bezeichnungsvorgaben nicht einhalten, kann in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
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Weinrecht; Beantragung einer Qualitätsprüfung für Weine
Bestimmte Weinerzeugnisse (z. B. Qualitätsweine) dürfen nur dann zum Verkauf angeboten werden, wenn sie die Qualitätsprüfung für Weine („Wein-TÜV”) bestanden haben. Sie bedürfen einer Amtlichen Prüfungsnummer (A.P.Nr.).