Human resources - Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie es bei der Sozialversicherung anmelden und Steuern sowie Sozialabgaben zahlen. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht.
Procedures
Number of listed procedures: 25
- Arbeitslosenversicherung; Informationen
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Ausgleichsabgabe; Bezahlung
Arbeitgeber sind verpflichtet, in bestimmtem Umfang Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
- Beitragszuschuss für Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung; Informationen
- Entwicklungshelfer; Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Entwicklungshelfer; Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Entwicklungshelfer; Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Freiwillige Versicherung; Informationen zur Alterssicherung der Landwirte
- Freiwillige Versicherung; Informationen zur Arbeitslosenversicherung
- Freiwillige Versicherung; Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Freiwillige Versicherung; Informationen zur Krankenversicherung
- Haushaltshilfe; Informationen für landwirtschaftliche Unternehmer
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Lohnsteuer; Anmeldung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.
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Minijob, 450-Euro-Arbeitsverhältnis; Entrichtung von Pauschalabgaben
Je nach Art der geringfügigen Beschäftigung (400/450-Euro-Arbeitsverhältnis oder Minijob) sind vom Arbeitgeber unterschiedliche pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale zu entrichten.
- Sachbezüge
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Schwarzarbeit; Informationen zur Bekämpfung
Schwarzarbeit verzerrt den Wettbewerb, gefährdet die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen und vernichtet Arbeitsplätze. Die öffentlichen Kassen erleiden erhebliche Einbußen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
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Sozialversicherung; Anmeldung von Arbeitnehmern
Pflichtversicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Sozialversicherung müssen der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle gemeldet werden.
- Sozialversicherung; Informationen über Beiträge
- Sozialversicherung; Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze
- Sozialversicherungsausweis; Beantragung
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Unfallversicherung; Anmeldung durch den Arbeitgeber
Wenn Sie erstmalig Beschäftigte einstellen, müssen Sie dies binnen einer Woche bei dem für Ihr Unternehmen zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger melden.
- Unfallversicherung; Informationen
- Vermögensbildung; Informationen zum Vermögensbildungsgesetz
- Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung; Informationen
- Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung; Informationen
- Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung; Informationen