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Personalwesen - Besoldung und Vergütung - BayernPortal

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Personalwesen - Besoldung und Vergütung

Die Höhe der Besoldung oder Vergütung im öffentlichen Dienst ist im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) bzw. in Tarifverträgen geregelt. Sie hängt z. B. von der Berufsausbildung, der konkreten Tätigkeit und der Berufserfahrung ab.

 
 

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