Personalwesen - Personalauswahl
Bei der Personalauswahl im öffentlichen Dienst sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber entscheidend.
Leistungen
Anzahl der aufgelisteten Leistungen: 6
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Ausbildungsplatz als Beamter/Beamtin in der öffentlichen Verwaltung; Anmeldung zum Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist der Schlüssel zu den Ausbildungsplätzen als Beamter/Beamtin in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im Allgemeinen Vollzugsdienst. Nur wer am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses erfolgreich teilgenommen hat, kann sich einen der begehrten Ausbildungsplätze sichern.
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Drittkräfte an staatlichen Schulen; Beantragung der Einstellung
Der Freistaat Bayern stellt Haushaltsmittel für die Einstellung von sog. Drittkräften für die zusätzliche schulische Förderung und die Durchführung von interkulturellen Projekten für Schülerinnen und Schülern mit Flucht- und Migrationshintergrund zur Verfügung.
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Grund- und Mittelschule; Bewerbung für Vertretungsdienst
Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages für Vertretungssituationen längstens bis Schuljahresende kann der zuständigen Regierung mitgeteilt werden.
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Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen; Beantragung der Einstellung von Personal und des Abschlusses von Kooperationsverträgen
Der Freistaat Bayern stellt zusätzliche Haushaltsmittel für die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. für Abschlüsse von Kooperationsverträgen mit externen Partnern für die Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen zur Verfügung.
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Studium im Beamtenverhältnis; Anmeldung zum Auswahlverfahren für einen Studienplatz
Das Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses ist der Schlüssel zu den Studienplätzen an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern.
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Tarifliche Lehrkräfte an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen); Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses
Die Einstellung von tariflichen Lehrkräften auf Arbeitsvertrag, der Abschluss von Abstellungsverträgen für kirchliche Religionslehrkräfte und die Beauftragung von nebenamtlichen Lehrkräften an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen/Berufsoberschulen, Studienkollegs und Heimschulen) erfolgt auf Antrag.