Finanzen und Haushalt - Haushaltsplanung
Behörden planen ihren Haushalt. Ziel ist es, in einem Plan mit einer Laufzeit von einem oder zwei Jahren, alle Ausgaben und Einnahmen (Kameralistik) oder Erträge und Aufwendungen (Doppik) zusammen zu fassen.
Leistungen
Anzahl der aufgelisteten Leistungen: 2
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Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
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Versicherung; Abschluss durch die Kommune
Gemeinden und Landkreise können Versicherungen gegen verschiedene Risiken abschließen.