Verwaltungsmitarbeiter - Eintritt in den Ruhestand - Renten
Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand eine Rente von einem Rentenversicherungsträger.
Leistungen
Anzahl der aufgelisteten Leistungen: 2
- Anrechnungszeiten; Informationen
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Betriebsrente für Beschäftigte des Freistaates Bayern; Beantragung
Beschäftige im Arbeitsverhältnis können neben ihrer gesetzlichen Rente während ihrer Beschäftigung beim Freistaat Bayern einen Anspruch auf eine Betriebsrente erwerben. Bei Erfüllung der Voraussetzungen werden die Beschäftigten hierzu vom Freistaat Bayern als Arbeitgeber zur Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder angemeldet.