Verwaltungsmitarbeiter - Eintritt in den Ruhestand - Altersteilzeit
Die Altersteilzeit soll den Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Über die eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit wird der Übergang in den Ruhestand vorbereitet.
Leistungen
Anzahl der aufgelisteten Leistungen: 1
-
Altersteilzeit für Beamte; Beantragung
Zum 1. August 1999 wurde die Altersteilzeit für die bayerischen Beamtinnen und Beamten eingeführt. Sie soll den Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Das bayerische Modell zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass auch die teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten generell mit einbezogen werden.