Beschäftigung - Arbeits- und Tarifrechtliche Rahmenbedingungen
Im öffentlichen Dienst sind sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt. Für sie gelten dienstrechtliche bzw. arbeits- und tarifrechtlichen Rahmenbedingungen.
Procedures
Number of listed procedures: 12
- Arbeitsschutz; Überwachung
- Arbeitsverhältnis; Informationen
- Arbeitszeit; Überwachung
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Beurlaubung; Beantragung durch Arbeitnehmer des Freistaats Bayern
Im Laufe des Arbeitslebens ändern sich die Lebensumstände der Beschäftigten ständig. Das hat Auswirkungen auf das Berufsleben. Die Notwendigkeit von flexiblen Arbeitsbedingungen wird nicht zuletzt aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der demographischen Entwicklung immer größer. Der Freistaat Bayern als Arbeitgeber will die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer jeweiligen Situation unterstützen und bietet umfangreiche Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit.
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Elternzeit; Beantragung durch Arbeitnehmer des Freistaats Bayern
Die Elternzeit dient der unbezahlten Freistellung zur Betreuung eines Kindes. Das Arbeitsverhältnis bleibt in dieser Zeit bestehen. Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden.
- Gratifikation; Informationen
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Kündigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen; Beantragung der Zustimmung
Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen oder eine gleichgestellte behinderte Person kündigen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung des Inklusionsamtes einholen.
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Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen); Beantragung von Teilzeitbeschäftigung, Freistellungsmodell und Altersteilzeit
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen) können eine Teilzeitbeschäftigung und ein Freistellungsmodell bei der zuständigen Regierung beantragen. Weiterhin können Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Altersteilzeit beantragen.
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Öffentlicher Dienst; Einstellung von Arbeitnehmern beim Freistaat Bayern
Staatliche Behörden in Bayern stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein.
- Personalvertretung; Informationen
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Tarifliches Schulpersonal (ohne Lehrkräfte); Mitteilung einer Schwangerschaft
Die Schwangerschaft von tariflichem Personal muss von der Schule bzw. dem Staatlichen Schulamt der zuständigen Behörde angezeigt werden.
- Überstundenvergütung