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Kreisverwaltungsbehörden

Kreisverwaltungsbehörden sind die 71 Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörden und die 25 kreisfreien Städte, soweit sie im übertragenen Wirkungskreis staatliche Aufgaben, die sonst vom Landratsamt als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahrzunehmen sind, erfüllen.
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