Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) gibt es bei allen Polizeipräsidien in Bayern. Sie informieren und unterstützen Geschädigte bei Gewalttaten im sozialen Nahraum sowie bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Dabei klären sie über den Ablauf eines Strafverfahrens und über Opferrechte auf, erläutern polizeiliche Maßnahmen und Möglichkeiten, geben Verhaltenstipps zur Vorbeugung und weisen auf Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen hin.
- Polizeipräsidium Mittelfranken
- Polizeipräsidium München
- Polizeipräsidium Niederbayern
- Polizeipräsidium Oberbayern Nord
- Polizeipräsidium Oberbayern Süd
- Polizeipräsidium Oberfranken
- Polizeipräsidium Oberpfalz
- Polizeipräsidium Schwaben Nord
- Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
- Polizeipräsidium Unterfranken
Leistungen (7)
- Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung
- Gewalt gegen Kinder; Polizeiliche Beratung
- Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung
- Kindesmissbrauch; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
- Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
- Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
- Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung