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Jobcenter in Bayern

Jobcenter sind Einrichtungen im Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt, die Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) betreuen. Die Bezeichnung "Jobcenter" führen sowohl die gemeinsamen Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen als auch die zugelassenen kommunalen Träger. In der folgenden Übersicht finden Sie alle Jobcenter, also die gemeinsamen Einrichtungen und Jobcenter in Kommunen, die als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen sind. 

 
 

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