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Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe

Das Sachgebiet 23 zeichnet als bayernweit zuständige Stelle für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Großraum- und Schwerverkehr (§ 70 StVZO) verantwortlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der höheren Straßenverkehrsbehörde sorgen zudem für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Zudem ist das Sachgebiet für die Unterstützung des ÖPNV mit Fördermitteln und Ausgleichszahlungen sowie für die Erteilung von Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsrecht zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwachen bayernweit Fahrschulen. Darüber hinaus fällt die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in das Arbeitsgebiet.

Des Weiteren ist es Aufgabe des SG 23 hinsichtlich des Berufsbildungsrechts, Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse zu berufen und abzuberufen. Das Handwerksrecht, nämlich die Berufung der Mitglieder der Meisterprüfungsausschüsse sowie Widersprüche gegen Entscheidungen der Meisterprüfungsausschüsse liegen ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des SG 23. Weiterhin befasst es sich mit dem Gewerberecht und fungiert somit unmittelbar als Fachstelle für Gaststättenrecht, Gewerbeordnung, Ladenschlussgesetz, Prostitutionsschutzgesetz, Schornsteinfegerhandwerksgesetz (hier: Bestellung und Abberufung der bevoll­mächtigten Bezirksschornsteinfeger). Außerdem erteilt das SG 23 Umsatzsteuerbefreiungen für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen.