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Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Abteilung G - Ausbildung, Fortbildung und Prüfungsrecht

Die Abteilung G des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ist für Ausbildung, Fortbildung und Prüfungsrecht zuständig.

Im Wesentlichen gehören zur Tätigkeit der Abteilung G des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz folgende Aufgaben:

  • Ausbildung der Juristen
  • Ausbildung der Beamten im Justizbereich (mit Ausnahme der Beamten des Justizvollzugs)
  • Rechtsetzung in den Bereichen der Ausbildung und Prüfung
  • Fortbildung für Richter und Staatsanwälte (einschließlich der Beteiligung an der Deutschen Richterakademie) sowie aller anderen Justizbediensteten außerhalb des Justizvollzugs
  • Internationale Zusammenarbeit
  • Zusammenarbeit mit Schulen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.