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Bezirk Oberfranken

Der Bezirk Oberfranken erfüllt Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Mit über 90% seines Haushaltes hilft er pflegebedürftigen, behinderten oder psychisch kranken Menschen. Zudem ist der Bezirk für die psychiatrische, psychotherapeutische sowie für die akutneurologische Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Zum 01.01.2005 hat der Bezirk Oberfranken diese Aufgabe dem Kommunalunternehmen "Kliniken und Heime des Bezirks Oberfranken" übertragen.

Die regionale Kulturarbeit ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt des Bezirks. Zudem übernimmt er Aufgaben im Umweltbereich, zum Beispiel im Rahmen der Fischereifachberatung.

Die Bezirke sind als dritte kommunale Kraft neben den Gemeinden und Landkreisen kommunale Gebietskörperschaften. Sie sind als solche in der bayerischen Verfassung verankert.