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Handwerkskammer für München und Oberbayern

Handwerksrolle

Für die selbstständige Tätigkeit in einem Handwerk ist der Eintrag in die Handwerksrolle zwingend erforderlich. Hier greifen Gewerbeordnung und Handwerksordnung eng ineinander.
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Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben, wie u.a. das Führen der Handwerksrolle. Hier werden sämtliche Betriebe erfasst, die im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) tätig werden. Neben der Handwerksrolle verwalten die Handwerkskammern auch die Verzeichnisse der zulassungsfreien (Anlage B1 der Handwerksordnung) sowie der handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung). Derzeit betreut die Handwerksrolle ca. 80.000 eingetragene Betriebe im Kammerbezirk. Beachten Sie bitte, dass es in erster Linie nicht auf den zeitlichen oder finanziellen Umfang der handwerklichen/gewerblichen Tätigkeit ankommt, sondern auf die tatsächliche Ausübung eines stehenden Gewerbes im Sinne der Anlagen A und/oder B der Handwerksordnung