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Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Die Bayerische Verfassung hat den Verfassungsgerichtshof mit umfassenden Zuständigkeiten ausgestattet, um die Grundrechte des einzelnen und das verfassungsmäßige Funktionieren der Staatsor­gane zu gewährleisten.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist u.a. zuständig für:

  • Verfassungsbeschwerden
  • Popularklagen
  • Organstreitigkeiten
  • Richtervorlagen
  • Anklagen des Bayerischen Landtags gegen ein Mitglied der Staatsregierung oder des Landtags 
  • Ausschluß von Wählergruppen von Wahlen und Abstimmungen