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Regierung von Schwaben

Sachgebiet Z2.2 - Rechtsreferendarstelle

Das Sachgebiet Rechtsreferendarstelle an der Regierung von Schwaben organisiert die Betreuung und die Unterrichtung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren im Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt 26 Monate und endet mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Personell zuständig, sowie für die Zuweisung in die jeweilige Ausbildungsstätte, ist die Regierung von Schwaben in der sogenannten "Verwaltungsstation" (9. bis 12. Monat des Vorbereitungsdienstes) und ab dem 22. Monat bis zum Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst, im sog. „Pflichtwahlpraktikum“ für die Berufsfelder 2, 4, 5 und 7.

Die Regierung von Schwaben unterrichtet ab dem Zeitpunkt der Verwaltungsstation durchgängig im öffentlichen Recht und Steuerrecht. Das Oberlandesgericht München bildet die Arbeitsgemeinschaften. Die Regierung von Schwaben ergänzt und vertieft die Kenntnisse der Referendare praxisbezogen in der Unterrichtseinheit AG 2 und AG 3B. Es werden Zeugnisse in der AG 2 bis zur 5. Klausur und in der AG 3B von der 6. bis zur 8. Klausur mit jeweils einer Steuerrechtsklausur erstellt. Im Dezember und im Juni beginnen jeweils ca. 90 Rechtsreferendare ihre Ausbildung an der Regierung von Schwaben.

Dabei übernimmt das Sachgebiet Rechtsreferendarstelle die Koordination und organisatorische Vorbereitung der Unterrichtsveranstaltungen für Referendare und Dozenten. Dazu gehört die Abstimmung und Zuweisung zu den praktischen Ausbildungsabschnitten der Verwaltungsstation. Diese können für vier Monate am Landratsamt, einer Stadt, einer Gemeinde, der Regierung oder dem Bezirk abgeleistet werden; am Verwaltungsgericht Augsburg kann davon höchstens eine zweimonatige Ausbildung stattfinden - entsprechend der dort begrenzten Aufnahmekapazität.