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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Naturschutz, Landschaftspflege

Die Untere Naturschutzbehörde ist für den Vollzug des Bundes- sowie des Bayerischen Naturschutzgesetzes zuständig. Dies beinhaltet den Natur- und Landschaftsschutz und das Artenschutzrecht.

Natur- und Landschaftsschutz;

  • Vollzug der Schutzgebietesverordnungen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler, auch für Bäume und Baumgruppen) sowie Ausweisung und Änderungen von Schutzgebieten (geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler, Landschaftsschutzgebiete);
  • Beurteilung naturschutzrechtlich relevanter Einzelvorhaben und Stellungnahmen zu Verfahren im Rahmen eigener Zuständigkeit und Beteiligung an Verfahren anderer Stellen;
  • Mitwirkung bei gemeindlichen Landschaftsplänen, Flächennutzungs-, Grünordnungs- und Bebauungsplänen;
  • Prüfung und Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;
  • Führung der Ökoflächenkataster und Ökokonten;
  • Biotop- und Landschaftsschutz, Schutz von Landschaftsbestandteilen, insb. Hecken und Gehölzbestände, gesetzlich geschützten Biotopen, allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen; 
  • Umsetzung und Vollzug der Natura 2000-Verordnungen;
  • allgemeine Beratung bei naturschutzrechtlichen Problemen;
  • Vollzug des Bayerische Vertragsnaturschutzprogramms im Offenland und Wald;
  • Vollzug des Landschaftspflegeprogramms; sowie Stellungnahmen zu Leader und Life-Anträgen;

 

Vollzug des Artenschutzrechts – EG-, Bundes, Landesrecht;

  • Durchführung von Amphibienschutzmaßnahmen, Bibermanagement, Fledermaus- und Hornissenschutz;
  • Durchführung von Artenhilfsprogrammen; besonders Wiesenweihenschutz und im Bereich Botanik;
  • Artenschutz für geschützte Tier- und Pflanzenarten, auch Exoten, z.B. Schildkröten, Pagageien;
  • Auskünfte zu artenschutzrechtlichen und -fachlichen Fragen.