Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Staatsminister: Georg Eisenreich
Datenschutzbeauftragter: Ltd. Ministerialrat Gregor Eisenhuth
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Die Gewährleistung des Friedens im Innern und damit der Sicherheit des Bürgers ist ein Schwerpunkt bayerischer Landespolitik. Die Rechtspflege erfüllt dabei eine wichtige Aufgabe. Von ihrer Funktionstüchtigkeit hängt es wesentlich ab, dass das Vertrauen des Bürgers in den Staat und seine Einrichtungen erhalten und gestärkt wird.
Die politische Leitung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz liegt bei dem Staatsminister Georg Eisenreich, der seit 12. November 2018 im Amt ist.
Leitender Beamter ist der Amtschef. Dem Ministerium der Justiz gehören derzeit rd. 200 Mitarbeiter an. Es ist in sieben Abteilungen gegliedert.
Die folgenden Informationen sollen einen Überblick über die Organisation und Tätigkeit des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vermitteln.
Ämter / Sachgebiete
- Führungsspitze
- Pressereferat
- Abteilung A - Personalangelegenheiten, Personalhaushalt, Notarwesen, Recht der rechtsberatenden Berufe
- Abteilung B - Haushalt und Bau, Organisation, IT, Geschäftsstatistik
- Abteilung C - Grundsatzangelegenheiten, Europarecht, Öffentliches Recht und Öffentlichkeitsarbeit
- Abteilung D - Zivilrecht und Verbraucherrecht
- Abteilung E - Strafrecht und Internetkriminalität
- Abteilung F - Justizvollzug
- Abteilung G - Ausbildung, Fortbildung und Prüfungsrecht
- Landesjustizprüfungsamt
Nachgeordnete Dienststellen
Allgemeine Behördenübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Behörden und Einrichtungen.