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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Wohngeld

Hausanschrift

Hans-Böckler-Str. 3
91413 Neustadt a.d.Aisch

Gebäude: Sozialwesen und Jobcenter

Postanschrift

Postfach 1520

91405 Neustadt a.d.Aisch

Telefon

+49 9161 92-0

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die Gewährung erfolgt nur auf Antrag. Das Wohngeld gibt es in Form von Mietzuschuss und Lastenzuschuss.

Mietzuschuss können Mieter, Untermieter und Nutzungsberechtigte von Wohnraum beantragen. Weiter können auch Heimbewohner Mietzuschuss beantragen.
Lastenzuschuss können Eigentümer eines Eigenheimes, Eigentümer einer Eigentumswohnung sowie Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes beantragen.

Ob und welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von:

  1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  2. dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder und
  3. der Höhe der berückisichtigungsfähigen Miete oder Belastung für den Wohnraum.