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Regierung von Schwaben

Sachgebiet 30.1 - Hochbau

Im staatlichen Hochbau und Hochschulbau sowie in der staatlichen Baupflicht an Kultusgebäuden ist das Sachgebiet 30.1 - Hochbau innerhalb des dreistufigen Behördenaufbaus der Bayerischen Staatsbauverwaltung in der Mittelinstanz. Es nimmt die Aufgaben der Fachaufsicht führenden Ebene über die Bereiche Hochbau und Hochschulbau der nachgeordneten Staatlichen Bauämter Augsburg, Kempten und Krumbach wahr.

Bei staatlich geförderten Baumaßnahmen ist das Sachgebiet 30.1 die fachlich zuständige technische Verwaltung. Vor Maßnahmenbeginn prüft es die mit den Förderanträgen vorgelegten Bauunterlagen baufachlich hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Planung und Ausführung sowie der Angemessenheit der Kosten. Nach Fertigstellung prüft es die Verwendungsnachweise in baufachlicher Hinsicht. Das Spektrum reicht dabei über Krankenhäuser, Schulen, schulvorbereitende Einrichtungen, außerschulische Bildungseinrichtungen, schulisch genutzte Sportstätten und Leistungszentren für den Spitzensport, Museen, Theatern, Kultusgebäuden und Kindertagesstätten bis hin zu touristischen Infrastruktureinrichtungen, Projekten des Luftverkehrs und des Öffentlichen Personennahverkehrs.