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Regierung von Schwaben

Bereich 2 - Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr

Der Bereich 2 der Regierung von Schwaben ist zuständig für Förderung von Investitionen in Industrie und Handwerk, den Fremdenverkehr und wirtschaftsnahe Infrastruktur, insbesondere von Forschungseinrichtungen. Die Digitalisierungsstrategie des Freistaats Bayern wird ebenso mit Fördermaßnahmen unterstützt wie der Breitbandausbau. Gefördert werden auch grenzüberschreitende Projekte im Rahmen der EU-Strukturförderung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich vollziehen das Gewerberecht, zu dem unter anderem die Handwerksordnung, das Gaststättengesetz, die Gewerbeordnung und das Kaminkehrerwesen gehören. Für Gas- und Stromleitungen werden Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Zudem werden öffentliche Vergabestellen bei Vergaben beraten.

Preisangelegenheiten sowie die Regulierung der Strom- und Gasnetzentgelte sind ebenfalls Teil des Zuständigkeitsbereiches.

Weiterhin wird das Personenbeförderungsrecht vollzogen u.a. durch Genehmigungen von Linien- und Gelegenheitsverkehren sowie Förderung und Finanzierung von Investitionen für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Planfeststellungen für Straßenbahnen. Auch Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisrecht wird bearbeitet.

Ferner nimmt die Raumordnung und Landesplanung als Träger öffentlicher Belange Stellung zu Fach- und Bauleitplanungen sowie zu Fortschreibungen des Regionalplans Donau-Iller. Erheblich überörtlich raumbedeutsame Einzelvorhaben werden im Rahmen von Raumordnungsverfahren auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung überprüft. Zudem werden die Regionalen Planungsverbände Augsburg und Allgäu bei der Fortschreibung der Regionalpläne unterstützt. Auch die fachliche und förderrechtliche Begleitung der Regional- und Konversionsmanagements in Schwaben fällt in die Zuständigkeit des Bereichs.

Im Bereich 2 ist zudem die Leitung der Projektgruppe „Energiewende“ angesiedelt.