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Handwerkskammer für München und Oberbayern

Einheitlicher Ansprechpartner

Der Handwerker ist Dienstleister. Handwerker aus dem Inland, dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen) können im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der handwerklichen Tätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln, d. h. dieser informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Handwerkers die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.