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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Kommunales Zuschusswesen

Der Landkreis vergibt als sog. freiwillige Leistungen Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen an Vereine, Kirchen und Privatpersonen in den Bereichen Denkmalschutz, Jugend- und Sportförderung und Heimat- und Kulturpflege. Diese Aufgaben werden in der Kreiskämmerei abgewickelt.

Denkmalpflege / Kirchen:
Soweit überregional, denkmalpflegerischer mehraufwand x 2,5 % max. 5.000 Euro, mindestens 250 Euro Zuschusswert

Jugendräume:
Anteilige kosten des Jugendraumes x 3 % max. 5.000 Euro, mind. 300 Euro Zuschusswert

Sport:
Förderung nur unter dem Gesichtspunkt der Jugendarbeit; bei Investitionsmaßnahmen werden die Gesamtkosten nur anteilig der Jugendlichen im Verein bezuschusst

Übungsleiter:
Für Übungsstunden, die von lizenzierten Übungsleitern abgehalten werden, und an denen mehr als 50 % Jugendliche unter 18 Jahren teilgenommen haben 1,50 Euro pro Stunde

Jugendbegegnung international:
Bezuschussung durch den Kreisjugendring nach dessen Richtlinien