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Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Kämmereiwesen

Finanzverwaltung
Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist der Begriff Kämmerei fremd. Das aus dem Lateinischen stammende Wort Kämmerei war in den Verwaltungen der Fürstenhöfe ein fester Begriff für die Leitung der Finanzen der Fürstenhöfe und Grundbesitzer. Heute bezeichnet man damit die Finanzverwaltung der Städte und Gemeinden. Die Finanzverwaltung gliedert sich in Kämmerei und Kasse. Die Kämmerei ist zuständig für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Die Kasse wickelt den baren und unbaren Zahlungsverkehr, das Mahnungs- und Vollstreckungswesen ab. Die Kämmerei hat in erster Linie die Aufgabe, die Grundlagen für die gemeindliche Finanz- und Wirtschaftsverwaltung zu erstellen und die Voraussetzungen für einen geordneten Haushalt zu schaffen. Sie bereitet alle finanzwirksamen Entscheidungen der Verwaltungsleitung, des Hauptverwaltungsausschusses und des Gemeinderates vor. Die Kämmerei gehört zu jenen Ämtern einer Verwaltung, mit denen der Bürger selber direkt in Berührung kommt. Das bedeutet aber nicht, dass sie im Verborgenen arbeitet. Haushaltspläne, Nachtragshaushaltspläne, Finanz- und Investitionspläne und auch die Jahresrechnung werden von ihr öffentlich ausgelegt, damit der Bürger die Möglichkeit hat, diese Zahlenwerke einzusehen und seinerseits Anregungen zu geben und evtl. Einwendungen vorzutragen, über die dann letztlich der von ihm gewählte Rat der Gemeinde entscheidet. Zur Erledigung der für die Finanzwirtschaft wichtigen Arbeiten sind mehrere Schwerpunkte, wie Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Abfallbeseitigung oder Wasser-/Kanalgebühren innerhalb der Kämmerei eingerichtet