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Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Geschäftsleitung

Zu den Aufgaben des Leiters der VG-Geschäftsstelle (Geschäftsleitung) gehört die Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft und aller Mitgliedsgemeinden.
Zu den Aufgaben des Leiters der VG-Geschäftsstelle (Geschäftsleitung) gehört die Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft und aller Mitgliedsgemeinden. Er berät insoweit den Gemeinschaftsvorsitzenden und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden. Dem Leiter der Geschäftsstelle obliegt die steuernde Mitwirkung bei der Bearbeitung allgemeiner Rechtsangelegenheiten und die rechtlichen Vorbereitungen zur Erstellung des Ortsrechtes (Satzungen, Gemeindeverordnungen) sowie die organisatorische Steuerung der Verwaltung (Verwaltungsorganisation). Hierbei werden vom Leiter der Geschäftsstelle der allgemeine Dienstbetrieb überwacht und Grundsatzfragen aller Abteilungen besprochen. Zu den herausgehobenen Aufgaben der Geschäftsleitung zählen auch die Teilnahme und Beratung des Stadtrates bzw. der Gemeinderäte bei den Stadtrats- bzw. Gemeinderatssitzungen vor Ort. Des Weiteren nimmt die Geschäftsleitung Aufgaben der Entwicklungsplanung, Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit (Zusammenarbeit mit Presse, Rundfunk und Fernsehen) wahr.