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Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.

Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt i.d.OPf. wird jeweils für sechs Jahre direkt gewählt. Er repräsentiert die Stadt nach außen, ist verantwortlich für den Vollzug der Stadtratsbeschlüsse, leitet die Stadtverwaltung und regelt deren innere Organisation.
Seine Aufgaben können Sie im Detail in den Paragraphen 9 - 14 der Geschäftsordnung des Stadtrates nachlesen. Sie finden die Geschäftsordnung hier