Logo Bayernportal

Bezirk Oberbayern

Denkmalpflegeförderung

Der Bezirk Oberbayern möchte Privatleute und auch Institutionen bei der Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden, (Garten-)Anlagen und sonstigen Einrichtungen (z.B. Orgeln) unterstützen.

Dazu können Zuwendungen in Höhe von 10 Prozent (Regelfall) bis maximal 20 Prozent (besonderer Förderbedarf) des denkmalpflegerischen Mehraufwandes gewährt werden, maximal jedoch 50.000,- Euro.

Für Anträge im Bereich der Denkmalpflege gibt es keine Frist zur Einreichung, diese können laufend das ganze Jahr hindurch bei uns eingereicht werden.