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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Kommunalwesen

  • Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände, Schulverbände, von Gemeinden verwalteten kommunalen Stiftungen sowie der Waldgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Umfassende Beratung der Bürgermeister, Mandatsträger, des Personals der Stadt- und Gemeindeverwaltungen
  • Organisation von Bürgermeisterdienstversammlungen und Informations- und Beratungsgesprächen bei Gemeinden
  • Rechtsaufsichtliche Maßnahmen bei Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schul- und Zweckverbänden sowie Waldgenossenschaften, insbesondere
    • Wahrnehmung des Informationsrechts,
    • Rechtsaufsichtliche Genehmigungen und Stellungnahmen,
    • Rechtsaufsichtliche Anordnungen und Ersatzvornahmen,
    • Behandlung von Eingaben, Petitionen und Beschwerden,
    • Dienstaufsicht über Bürgermeister,
    • Durchführung von Gemeindegrenzänderungen,
    • Gemeindenutzungsrechte.
  • Satzungs- und Verordnungsrecht der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften sowie von Schul- und Zweckverbänden, Waldgenossenschaften und kommunal verwalteter Stiftungen
  • Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes im Hinblick auf den satzungsrechtlichen Charakter von bestimmten Festsetzungen in den Flurbereinigungsplänen
  • Aufsicht über die von den Gemeinden vertretenen und verwalteten Teilnehmergemeinschaften nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens
  • Recht der gemeindefreien Gebiete