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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Denkmalschutz

Bautechnische Stellungnahmen zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Mitwirkung bei Zuschussverfahren zur Förderung der Denkmalpflege

  • Bautechnische Stellungnahmen zu Erlaubnisverfahren nach Art. 6 DSchG.
  • Überprüfung der erlaubniskonformen Ausführung bei Maßnahmen an Denkmälern
  • Festlegung erforderlicher Maßnahmen bei denkmalschutzrechtlichen Eingriffen.
  • Organisation der Sprechtage des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege; Führung der Sprechtags-Protokolle.
  • Baufachliche Prüfung von Förderantragen für Maßnahmen der Denkmalpflege; Überprüfung des Vorliegens der Auszahlungsvoraussetzungen, Baufachliche Prüfung der Verwendungsnachweise