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Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 34.2 - Städtebau, Bauordnung - Östliche Landkreise, Stadt Rosenheim und Landeshauptstadt München (Städtebauförderung)

1. Aufgaben für den gesamten Regierungsbezirk

  • Grundsatzfragen der städtebaulichen Sanierung und Entwicklung einschließlich der Städtebauförderung
  • Aufstellung und Fortführung der Städtebauförderungsprogramme inkl. Sonderprogramme
  • Finanzielle Abwicklung des Programms zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden in Bayern (Hochwasser 2013 und 2021)

2. Räumlicher Zuständigkeitsbereich
Für die Landeshauptstadt München, die kreisfreie Stadt Rosenheim, die Landkreise Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Erding, Freising, Miesbach, Mühldorf a. Inn, Rosenheim und Traunstein, die Großen Kreisstädte Bad Reichenhall, Freising, Traunstein, die Städte Burghausen und Waldkraiburg und die Gemeinde Vaterstetten:

  • Bauplanung und Bauordnung (ohne Landeshauptstadt München)
    • Fachlicher Vollzug des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
    • Genehmigung von Flächennutzungsplänen der großen Kreisstädte und kreisfreien Städte
    • Beratung bei städtebaulichen, bautechnischen und gestalterischen Angelegenheiten des Denkmalschutzes
    • Städtebauliche Wettbewerbe und Plangutachten
    • Planungszuschüsse des Landes
    • Beratung der Gemeinden im Bereich der Ortsentwicklung
  • Städtebauförderung
    • Durchführung von Fördermaßnahmen
    • Allgemeine technische Angelegenheiten, z.B. bei Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten

3. Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung des Fachpersonals der Staatsbauverwaltung; Organisation der Ausbildung der Baureferendare (mit Bereich 3)