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Sozialgerichte

Die Sozialgerichte sind besondere Verwaltungsgerichte. Sie sind u.a. zuständig für Angelegenheiten der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung) und der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe und Kriegsopferversorgung sowie bei Streitigkeiten aus dem Bundesseuchengesetz (Entschädigung bei Impfschäden), dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten und für bestimmte Streitigkeiten aus dem Schwerbehindertengesetz.
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