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Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Abteilung B - Haushalt und Bau, Organisation, IT, Geschäftsstatistik

Die Abteilung B des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ist für Finanz- und Bauwesen, Organisation, Verwaltungscontrolling, Datenverarbeitung und Allgemeine Verwaltung zuständig.

Zu den Aufgaben der Abteilung B des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz gehören im Wesentlichen:

  • Aufstellung und Vollzug des gesamten Justizhaushaltes einschließlich Rechnungslegung
  • Bau- und Grundstücksangelegenheiten
  • Gerichtsorganisation
  • Verwaltungscontrolling und Versorgungsangelegenheiten
  • Kassen- und Kostenwesen
  • Organisation und Rationalisierung
  • Statistik
  • Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
  • Datenverarbeitung und Textautomation in der Justiz
  • Datenschutz

Der Haushaltsplan für den Freistaat Bayern sieht im Haushaltsjahr 2014 Gesamtausgaben in Höhe von rd. 49,0 Mrd. € vor. Davon entfallen rd. 2,1 Mrd. € auf die bayerische Justiz (rd. 4,3%).

Zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz gehören u.a. drei Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg, 22 Landgerichte und 22 Staatsanwaltschaften sowie 73 Amtsgerichte.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage.