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Staatliche Feuerwehrschulen

Der Freistaat Bayern unterhält drei Landesfeuerwehrschulen. Sie sind dem Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet. In den Landesfeuerwehrschulen werden insbesondere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren sowie besondere Führungsdienstgrade im Brandschutz und im technischen Hilfsdienst aus- und fortgebildet, soweit eine Ausbildung am Standort nicht möglich ist oder nicht ausreicht.
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