Kommunales Archiv; Beratung und Unterstützung bei der Archivierung
Die Staatlichen Archive als Fachbehörden für alle Fragen des Archivwesens beraten und unterstützen die kommunalen Archive bei der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivguts.
Beschreibung
Nach dem Bayerischen Archivgesetz ist es Aufgabe der Gemeinden, für die Archivierung ihrer Unterlagen Sorge zu tragen. Die Archivierung sichert dabei nicht nur die Kontinuität der Verwaltung, sondern dient auch als unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die Erforschung der Vergangenheit.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird den nichtstaatlichen Archiven dabei ein ehrenamtlich tätiger Archivpfleger, welcher durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns im Einvernehmen mit dem Landkreis bestellt ist, zur Seite gestellt.
Der Kreisarchivpfleger berät die Archivare der Gemeinden in allen Archivierungsfragen, beim Aufbau eines Kommunalarchivs oder der Sichtung und Auswahl des vorhandenen Materials in Einzelberatung sowie beim Jahrestreffen der Archivare. Er berichtet an die vorgesetzten Behörden über den Zustand der Gemeindearchive und ermöglicht einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Quellen für wissenschaftliche und private geschichtliche Forschungen.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 5 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 4 Abs. 5 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Unterricht Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22. Januar 1992 Nrn. I B 1-3002-9/1 und II/10-K 3794-12/176968
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Stand: 26.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für Sie zuständig
-
Landratsamt Oberallgäu - SG 35 Sicherheitsrecht/ Brand- und Katastrophenschutz/ Gaststätten und Gewerbe, Jagdrecht, Fischereirecht, Waffenrecht
Landratsamt Oberallgäu SG 35 Sicherheitsrecht/ Brand- und Katastrophenschutz/ Gaststätten und Gewerbe, Jagdrecht, Fischereirecht, WaffenrechtTelefon
+49 8321 612-0
Telefax
+49 8321 612-369
E-Mail
Webseite
-
Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns
Postanschrift
Postfach 221152
80501 München
Telefon
+49 89 28638-2482
Telefax
+49 89 28638-2615
Sicheres Kontaktformular
E-Mail
Webseite
-
Staatsarchiv Augsburg
Telefon
+49 821 599633-0
Telefax
+49 821 599633-33
E-Mail
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.