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Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf

Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf

Hausanschrift

Schäfflerstr. 6
86695 Nordendorf

Postanschrift

Schäfflerstr. 6

86695 Nordendorf

Telefon

+49 8273 9998-0

Leistungsdetails

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 03.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie